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Ab wann müssen sie als Unternehmer E-Rechnungen im strukturierten Format ausstellen und empfangen?


Ende März 2024 haben sich Bundesregierung und Opposition endlich auf das Wachstumschancengesetz geeinigt – und mit ihm auch den neuen umsatzsteuerlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zugestimmt. Im Geschäftsverkehr mit der öffentlichen Hand ist die Ausstellung elektronischer Rechnungen für Unternehmen bereits seit einigen Jahren verpflichtend. Nun kommt auch die Rechnungsstellung im inländischen B2B-Bereich hinzu.


Ab dem 01.01.2025 dürfen Unternehmer untereinander grundsätzlich nur noch Rechnungen in einem struktu-rierten elektronischen Format ausstellen, übermitteln und empfangen. Papier- und PDF-Rechnungen sind dann passé. Da dies für die Rechnungsaussteller aber mit einigem Aufwand verbunden ist, gibt es großzügige Übergangsregelungen.


Dennoch werden Sie um die Umstellung kaum herumkommen. Daher sollten Sie schon jetzt die neuen Pflichten kennenlernen, um Ihre Prozesse mit ausreichend Zeit anpassen zu können, statt kurz vor Ablauf der letzten Deadline in Hektik zu verfallen.


Für eine stressfreie Einführung der E-Rechnung gibt Ihnen unsere Infografik im folgenden einen Überblick über die neuen Anforderungen und den Zeitplan der Übergangsregelungen. Bei Rückfragen vereinbaren Sie gern einen persönlichen Beratungstermin.






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