Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde in der Europäischen Union ein EU-Geldwäschepaket verabschiedet, dass einen enormen Schritt hin zu einer einheitlichen und konsequenteren Bekämpfung krimineller Handlungen anstrebt. Der Zustimmung des Europäischen Parlaments am 24.4.2024 folgte die Zustimmung des Europäischen Rats am 30.05.2024. Am 19.06.2024 wurde das Gesetzespaket im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung zielt auf Bestimmungen betreffend Sorgfalts- und Kontrollpflichten für Verpflichtete und deren Handlungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ab. Der Personenkreis der Verpflichteten wurde hier explizit aufgeführt, insbesondere gilt dies für Finanzinstitute, Banken, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer usw. Verpflichtete sind dagegen jedoch nicht Buchhaltungsbüros bzw. selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter.
Quelle:
EU Geldwäsche-Paket und Buchhaltungsbüros - Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (bbh.de)
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