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Steueränderungen und Bilanzierungswahlrechte

  • andre71702
  • 3. Sept. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Für bilanzierende Unternehmen gibt es eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten durch die Ausübung von steuerlichen Wahlrechten, hier auch insbesondere Investitionsabzugsbeträge, Abschreibungen und Sonderabschreibungen.


Bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften hat diese nicht nur Auswirkungen auf die steuerliche Bemessungsgrundlage, sondern auch auf den Einkommensteuersatz, da dieser progressiv verläuft. Kann das zu versteuernde Einkommen gemindert werden, mindert sich auch die Steuer je Euro.


Anders bei Kapitalgesellschaften, die der Körperschaftsteuer unterliegen, da hier grundsätzlich ein Steuersatz mit 15 % zur Anwendung kommt. Da mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm nun aber auch der Körperschaftsteuersatz bis zum Jahr 2028 stufenweise abgesenkt wird, sollten körperschaftsteuerpflichtige Personen, wie GmbHs, die bilanziellen Gestaltungsmöglichkeiten prüfen, da unabhängig vom Finanzierungsvorteil vor dem Hintergrund eines niedrigeren Steuersatzes eine zusätzliche Ersparnis eintreten kann.


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